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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für physiotherapeutische Behandlungen am Tier

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil jeglicher beauftragten physiotherapeutischen Behandlung und sind entsprechend zu berücksichtigen und einzuhalten. Gegenfalls wird nachfolgend je Tierart unterschieden.

Stand: 19. Dezember 2025

 

1. Anfrage und Beauftragung

Die Anfrage und Beauftragung zur physiotherapeutischen Behandlung am Tier erfolgten ausschließlich durch den Besitzer, bei nicht Volljährigen (18) durch deren Erziehungsberechtigten, des Tieres oder durch eine von Ihm beauftrage Person. Die Beauftragung/Vollmacht bedarf der Schriftform inkl. Unterschrift des Besitzers oder dessen Erziehungsberechtigten bei nicht Volljährigen (18) und muss spätestens am 1. Behandlungstag dem Therapeuten vorgelegt werden.

Der Behandlungsvertrag/Dienstleitungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber (Besitzer) das Angebot des Therapeuten annimmt zum Zweck der Beratung, Befundung und/oder Behandlung.

Der Therapeut ist berechtigt den Behandlungsvertrag/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen. Der Honoraranspruch bis zur abgelehnten Leistung bleibt hierbei erhalten.

 

2. Sammeltermine

Die Durchführung von Sammelterminen (Behandlung mehrerer Tiere) ist im Vorfeld mit Vorlauf von mindestens 8 Tagen mit dem Therapeuten abzustimmen und entsprechend zeitlich einzuplanen. Jeder Teilnehmer bzw. Auftraggeber hat jeweils für sich die entsprechend ausgefüllten Unterlagen beim Therapeuten abzugeben und die nachfolgend unter Punkt III aufgeführten Vorbereitungen zu treffen. Anfahrtskosten können entsprechend Punkt XI anteilig berechnet werden.

 

3. Vorbereitung durch den Auftraggeber (Besitzer)

Die nachfolgend aufgeführten Vorbereitungen zur Durchführung der Behandlung sind vom Auftraggeber (Besitzer) entsprechend vorzunehmen und zu gewährleisten.

 

a. Kontaktbogen

Der vom Therapeuten ausgedruckte oder digital übermittelte Kontaktbogen ist bis spätestens zum Behandlungsbeginn wahrheitsgetreu ausgefüllt und unterschrieben, bei nicht Volljährigen (18) durch deren Erziehungsberechtigten, dem Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Personenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutzrichtlinien (veröffentlich unter https://www.reittraining-tierphysio-haas.de in der jeweils aktuellen Fassung) zur Archivierung in einer Patientenkartei dokumentiert und entsprechend sorgsam behandelt.

 

b. Tierfragebogen

Der vom Therapeuten ausgedruckte oder digital übermittelte Tierfragebogen ist bis spätestens zum Behandlungsbeginn wahrheitsgetreu ausgefüllt dem Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Gegeben falls ist ebenfalls auf Nachfragen des Therapeuten der Impfnachweis (beim Pferd: Equidenpass) vorzulegen. Die Daten werden entsprechend den Datenschutzrichtlinien (veröffentlich unter https://www.reittraining-tierphysio-haas.de in der jeweils aktuellen Fassung) zur Archivierung in einer Patientenkartei dokumentiert und entsprechend sorgsam behandelt.

c. Datenschutzerklärung

Die vom Therapeuten unter https://www.reittraining-tierphysio-haas.de in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlichte Datenschutzerklärung ist zur Kenntnisnahme durch den Auftraggeber zu lesen. Bei Einwänden ist dies vor Behandlungsbeginn dem Therapeuten mittzuteilen. Mit Unterschrift des Kontaktbogens gilt die Datenschutzerklärung als akzeptiert.

 

d. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vom Therapeuten unter https://www.reittraining-tierphysio-haas.de in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind zur Kenntnisnahme durch den Auftraggeber zu lesen. Bei Einwänden ist dies vor Behandlungsbeginn dem Therapeuten mitzuteilen. Mit Unterschrift des Kontaktbogens gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als akzeptiert.

 

e. Tierärztliche Befunde/Diagnosen

Sofern Tierärztliche Befunde, Diagnosen und/oder Röntgenbilder des zu behandelnden Tieres dem Auftraggeber (Besitzer) vorliegen sind diese dem Therapeuten, sofern es den Behandlungsbereich betrifft, zur Ansicht vorzulegen.

 

f. Bereitstellung des zu behandelnden Tieres

Das zu behandelndes Tier ist gemäß der nachfolgenden Auflistung Zustand / Vorbereitung dem Therapeuten vorzuführen.

Pferd:

  • In der Box, gehalftert mit stabilem Halfter (kein Knotenhalfter)

  • Bei Aktivstallhaltung oder Weidehaltung, angebunden am Putzplatz

  • Vollständig geputzt, verschlammte Gliedmaßen gewaschen

  • Kein Fliegenspray oder Glanzspray aufgebracht

  • Hufe ausgekratzt, nicht gefettet

  • Kalt (unbewegt)

Hund:

  • In seiner gewohnten Umgebung mit stabilem Halsband (kein Geschirr)

  • Ggf. mit Maulkorb (Metall, kein Halti) auf Verlangen des Therapeuten

  • Fell in sauberen und trockenen Zustand

  • Kein Einsatz von Shampoo oder Fellsprays

  • Nüchtern (kein Futter) 2 Stunden vor der Behandlung

  • Kalt (unbewegt)

  • Bereitstellung des Behandlungsplatz

 

g. Der Behandlungsplatz ist gemäß nachfolgenden Kriterien zur Verfügung zu stellen.

Pferd:

  • Eben, trocken und trittfest

  • Wahlweise harter (Beton/Asphalt) oder weicher Boden (Sand Reitplatz/Reithalle)

  • Ausreichende Beleuchtung, insbesondere in den Wintermonaten

  • Wind- und Wettergeschützt

  • Frei von Maschinen und gefährlichen Gegenständen

  • Möglichkeit der freien Bewegung, Bewegung an der Longe oder Vorreiten

Hund:

  • Vorzugsweise in der Wohnung des Besitzers

  • Möglichkeit zur Bewegung an der Leine

  • Wahlweise harter (Beton/Asphalt) oder weicher Boden (Sand, Rasen)

  • Ausreichende Beleuchtung

  • Wind- und Wettergeschützt

  • Frei von Maschinen und gefährlichen Gegenständen

  • Bereitstellung Hilfsmittel/Reitausrüstung/Futtermittel

 

h. Nachfolgende Hilfsmittel oder Ausrüstung sind zur Ansicht auf Nachfrage bereitzustellen.

Pferd:

  • Verwendetes Reithalfter inkl. Trense

  • Verwendetes Gebiss

  • Verwendeter Sattel oder Reitpad

  • Verwendeter Longiergurt oder Voltigiergurt

  • Verwendete Futtermittel (Raufutter, Kraftfutter, Zusatzfutter)

Hund:

  • Verwendetes Halsband oder Geschirr inkl. Leine

  • Verwendeter Pfotenschutz

  • Verwendeter Wetterschutz

  • Verwendetes Spielzeug oder Sportmaterial

 

4. Beginn / Dauer der Behandlung

Die Behandlung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort, welche zwischen dem Therapeuten und dem Auftraggeber festgelegt wurden. Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom zu behandelnden Tier und dem Behandlungsaufwand. Die geschätzte Behandlungsdauer entsprechend der beauftragten Behandlung wird vom Therapeuten mitgeteilt oder ist bei diesem zu erfragen.

Terminverspätungen über 15min seitens des Auftraggebers müssen rechtzeitig telefonisch dem Therapeuten mitgeteilt werden. Bei zeitlicher Gefährdung nachfolgender Termine behält sich der Therapeut vor den vereinbarten Termin, ohne Ansprüche des Auftraggebers, abzusagen. Entsprechende Kosten für Terminabsage, gemäß Punkt V, und anteilige Anfahrtskosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

 

5. Terminabsage durch den Auftraggeber

Bei Terminabsagen durch den Auftraggeber, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, einen anderen Patienten zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründe nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin werden mit 50,00€ in Rechnung gestellt.

 

6. Terminabsage durch den Therapeuten

Terminabsagen durch den Therapeuten werden unmittelbar bei Bekanntwerden dem Auftraggeber, aber spätestens 2 Stunden vorher, mitgeteilt. Eine neue Terminvergabe wird direkt mit dem Auftraggeber vereinbart, welche binnen der nächsten 2 Wochen erfolgen sollte.

                                                                                                                                                      

7. Behandlungsablauf Erstbehandlung

Zur Behandlung muss immer der Auftraggeber (Besitzer) oder dessen beauftragter Helfer zur Unterstützung des Therapeuten anwesend sein. Die Behandlung wird nicht am angebundenen Pferd oder allein durch den Therapeuten durchgeführt.

 

a. Anamnese

Das Anamnesegespräch umfasst den Informationsaustausch zwischen Auftraggeber (Besitzer) oder dessen beauftragten Helfern und dem Therapeuten sofern die Informationen nicht bereits zuvor durch den vom Auftraggeber (Besitzer) ausgefüllten Kontaktbogen und Besitzerfragebogen übermittelt wurden.

 

b. Adspektion

Die Adspektion umfasst die in Augenscheinnahme des Allgemeinzustandes des zu behandelnden Tieres durch den Therapeuten. Der Auftraggeber (Besitzer) oder Helfer hält das Tier an Halfter und Strick / Halsband und Leine fest und folgt den Anweisungen des Therapeuten. Weiterhin umfasst die Adspektion die Gangbefundung des zu behandelnden Tieres aus dem kalten (unbewegten) Zustand heraus im Schritt und Trab auf hartem und weichem Untergrund, welche vom Auftraggeber (Besitzer) oder Helfers auf Anweisung des Therapeuten vorgeführt wird.

 

c. Palpation

Die Palpation umfasst die Standpalpation auf festem und ebenem Untergrund und die passive Durchbewegung der Gelenke auf weichem und ebenem Untergrund des zu behandelnden Tieres durch den Therapeuten. Der Auftraggeber (Besitzer) oder Helfer hält das Tier an Halfter und Strick / Halsband und Leine fest und folgt den Anweisungen des Therapeuten.

 

d. Manuelle Behandlung

Die manuelle Behandlung umfasst verschiedene manuelle Techniken mit/ohne Einsatz von Therapiegeräten oder Hilfsmitteln zur gezielten Behandlung der betroffenen Strukturen. Hierbei legt der Therapeut nach bestem Wissen und Gewissen die Prioritäten selbst anhand der am stärksten betroffenen Struktur fest und geht dementsprechend in der Behandlungsreihenfolge vor. Der Auftraggeber (Besitzer) oder Helfer hält das Tier an Halfter und Strick / Halsband und Leine fest und folgt den Anweisungen des Therapeuten.

Mögliche Kontraindikationen bezüglich des Auftraggebers (Besitzers) oder Helfers bei Einsatz von speziellen elektrischen Therapiegeräten werden umgehend vom Therapeuten aufgezeigt mit der Bitte um wahrheitsgetreue Informationen, um gesundheitliche Risiken ausschließen zu können. Entsprechende Schutzmaßnahmen werden vom Therapeuten umgehend getroffen und eingeleitet.

 

e. Nachbesprechung

Nach der Behandlung wird der Auftraggeber (Besitzer) über die durchgeführte Behandlung umfassend aufgeklärt und erhält eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Gegeben falls wird ein Folgetermin direkt vereinbart und der Auftraggeber (Besitzer) in den vom Therapeuten erstellten Trainingsplan für das behandelte Tiereingewiesen. An dieses Vorgehen hat der Auftraggeber (Besitzer) sich zu halten um einen langfristigen Behandlungserfolg zu gewährleisten.

 

8. Nachfolgende Behandlungen

Folgebehandlungen sind unter der Voraussetzung, dass der vom Therapeuten erstellte Trainingsplan für das behandelte Pferd vom Auftraggeber (Besitzer) entsprechend durchgeführt wurde, in einem angemessenen und vom Therapeuten festgelegten Zeitraum durchzuführen. Terminabsagen bzw. deutliche Verschiebungen können im Zweifelsfall zu einem Abbruch der Gesamtbehandlung führen und haben eine Neubefundung mit den entsprechenden Kosten zur Folge.

 

9. Garantie

Es wird keine Garantie für den Erfolg einer physiotherapeutischen Behandlung übernommen. Physiotherapeutische Methoden, wie auch Osteopathie und Akupunktur sind nicht immer schulmedizinisch anerkannt oder kausal funktional erklärbar. Der Therapeut behandelt nach bestem Wissen und Gewissen.

 

10. Abbruch der Behandlung

Wir behalten uns vor nach eigenem Ermessen während der Behandlung bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres, des Besitzers und/oder Helfers und/oder Dritter oder des Therapeuten, welche aufgrund des Verhaltens des zu behandelnden Tieres, des Verhaltens des Besitzers und/oder Helfers und/oder Dritter oder der aktuellen Umstände der örtlichen Umgebung mit sofortiger Wirkung die Behandlung abzubrechen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht eine sofortige Weiterführung zu verlangen. Die bis dato erbrachten Teilleistungen müssen vom Auftraggeber entsprechend vergütet werden. Eine Wiederaufnahme der Behandlung kann zu einem anderen Zeitpunkt nach Absprache zwischen Therapeuten und Auftraggeber und nach Beseitigung der Störung erfolgen.

 

11. Behandlungsempfehlungen / Überweisungen

Weitere, alternative oder zwingend notwendige Behandlung, welche nicht durch den Therapeuten durchgeführt werden können wie auch Überweisungen an Tierärzte, Tierkliniken, Therapeuten, Hufschmiede und andere Sachverständige werden vom Therapeuten als Empfehlung an den Auftraggeber kommuniziert. Eine Absprache oder Rücksprache mit den Sachverständigen weiterer Behandlungen durch den Therapeuten kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen. Es ist wünschenswert, dass Befunde und Diagnosen rückwirkend an den Therapeuten zur Information kommuniziert werden.

 

12. Anfahrtskosten

Bei Entfernungen bis 50km von 64380 Roßdorf ist die Anfahrt frei. Entfernungen über 50km von 64380 Roßdorf bis zum Bestimmungsort werden jeweils Anfahrtskosten/Auslagenpauschalen erhoben, die sich nach der Entfernung errechnen. Die Kosten sind beim Therapeuten zu erfragen. Sammeltermine bei Entfernungen über 50km von 64380 Roßdorf, die an einem Bestimmungsort sind, werden die Anfahrtskosten/Auslagenpauschalen anteilig auf jeden Teilnehmer/Auftraggeber umgelegt und verrechnet.

 

13. Zahlungen

Die im Voraus vereinbarten Zahlungen und Zahlungen für weitere Leistungen sind sofort ohne Aufforderung am Ausführungsort nach der Behandlung zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Zahlung per Rechnung ist diese nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

 

14. Haftung Auftraggeber

Der Auftraggeber haftet im vollen Umfang für alle Schäden, während des Behandlungszeitraums, an Personen und vom Therapeuten zur Verfügung gestellten bzw. genutzten Materialien, Behandlungsgeräten und Hilfsmitteln, welche durch den Auftraggeber selbst oder durch das zu behandelnde Tier, welches in seiner Obhut steht, verursacht wird. Der Auftraggeber muss über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für das zu behandelnde Tier verfügen und diese auf Nachfragen per Nachweis vorzeigen. Ausgenommen von der Haftung ist die Abnutzung bei gebrauchsgerechter Nutzung der Materialien, Behandlungsgeräte und Hilfsmittel.

 

15. Geistiges Eigentum

Nachfolgend aufgelistete schriftliche und digitale Unterlagen und Dokumentationen sowie das gesamte Know-how und alle sonstigen zur Verfügung gestellte Unterlagen bleiben das Eigentum des behandelnden Therapeuten und dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten ausgehändigt oder sonst wie zugänglich gemacht oder bekannt gegeben werden.

 

  • Besitzerfragebogen

  • Kontaktbogen

  • Datenschutzerklärung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Anamnesebogen

  • Behandlungsdokumentation

  • Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen der Behandlung

  • Behandlungsdokumentation für den Besitzer

  • Trainingsplan

  • Rechnungen

 

Insbesondere darf der Auftraggeber die Unterlagen, die er vom Therapeuten erhalten hat, nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung für die Anfrage bzw. Beauftragung ähnlicher oder gleichwertiger Dienstleistungen verwenden.

 

16. Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der beauftragten Leistungen wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften der behandelnde Therapeut nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Therapeuten und dem Auftraggeber nicht vorhersehbaren, beeinflussbaren und nach Beauftragung auftretenden Umstände, einschließlich, aber nicht ausschließlich Naturkatastrophen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Streik oder Aussperrung. Soweit der Therapeut durch höhere Gewalt an der Erfüllung der beauftragten vereinbarten Verpflichtungen gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß und die vereinbarten Termine zur Leistungserbringung werden entsprechend der Dauer des Hindernisses neu vereinbart.

 

17. Änderungsvorbehalt

Der Therapeut behält sich Änderungen bezüglich Art, Umfang, Preisstellung und Dauer der physiotherapeutischen Behandlungen vor. Dokumente älterer Versionen verlieren ihre Gültigkeit bei Erscheinen und Veröffentlichen einer neueren Version.

 

18. Rechtsstand, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Darmstadt.

 

19. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt.

Betreiber und verantwortlich für die Inhalte der Homepage:

Mikel Haas,

FN Trainer B Reiten inkl. gültiger DOSB-Lizenz

zertifizierter Tiertherapeut für Pferd und Hund

 - Tierphysiotherapie

 - Tierakupunktur

Darmstädter Straße 12

D-64380 Roßdorf

Mobil: Nummer folgt

Email: reittraining.tierphysio-haas@t-online.de

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Die Nutzung von Texten, Fotos oder anderen Daten bedarf ausschließlich der schriftlichen Zustimmung von Herrn Mikel Haas.

 

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